Bedford Blitz Forum
Diverses => Small Talk => Thema gestartet von: Sauerländer am Juli 04, 2015, 14:57:58 Nachmittag
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Das Ende einer Fahrt in den Urlaub:
http://osthessen-news.de/n11506104/wohnmobil-an-zapfs%C3%A4ule-ausgebrannt-millionenschaden-an-tankstelle.html
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ein technischer defekt ist natürlich nicht ausgeschlossen. ich vermute jedoch viel eher, dass der kühlschrank auf gas in betrieb war.
wegen solcher gefahrenquelle ist mein kühli wärend der fahrt immer auf 12v geschaltet.
gruss klaus....wilk
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Ich denke auch das der Kühlschrank im Gasbetrieb war weil sonst ist es sehr unplausibel. Die Sache ist nun wer :klappefall: kommt für den s.chaden auf.
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es zahlt der haftpflichtversicherer des womo
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das das Gas der Auslöser war glaube ich nicht--hatte schon 2 Fälle in meinem Bekanntenkreis
denen ihr Womo abgebrannt ist.
In beiden Fällen war das Gas abgeschaltet (Gutachten) aber es waren Temperaturen wie zur Zeit.
Hitzestau nannte es der Gutachter und das ist bei einem Absorberkühlschrank keine
Seltenheit.Aus diesem Grund habe ich Ventilatoren hinter das obere Lüftungsgitter gebaut.
Besser sind Kompressorkühlschränke aber die kosten 3 mal mehr wie Absorber.
Gruss Charly
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Das war ja ein Fiat, und kein Bedford. Beim Bedford passiert das nicht :c007:
Rüdiger
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Hallo Rüdiger,
das war nett nett,auch Fiatfahrer haben Gefühle :b008:
Gruss Charly
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Hoffentlich haben die Besitzer eine gültige Gasprüfung bei dem Womo. Ohne die zahlen die Versicherungen nicht unbedingt. Nur blöd, wenn man den Nachweis dafür dann auch im Womo liegen hat :a136:
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der haftpflichtversicherer wird wohl zahlen, auch wenn keine gasprüfung vorgelegen hat.
die kfz.-haftpflicht ist eine s.g. pflichtversicherung. sie dient nur in zweiter linie dafür, den schadensverursacher von zahlungen freizustellen. in erster linie hat sie die aufgabe, dem geschädigten seinen schaden zu ersetzen (vor allem im hinblick auf erhebliche personenschäden). danach kann der haftpflichtversicherer (wenn er das berühmte haar in der suppe findet) dem schadensverursacher seine regress-rechnung schicken.
aber: es ist für den versicherer natürlich nicht die lieblingsaktivität (die möchten eigentlich schadensfrei inkassieren ...)
der eigenschaden am womo würde die eigene kasko abdecken (nach langem rumgemache vom versicherer). den mitgeführten hausrat die eigene hausratversicherung (so sie nicht zu dünne gestrickt ist).
dem womo-besitzer ist in dem fall nur ein fachanwalt für versicherungsrecht zu empfehlen. ansonsten werden sie von den versicherern über den tisch gezogen.