Bedford Blitz Forum
Wohnmobile => Wohnmobile => Thema gestartet von: Friesenole am September 09, 2023, 11:52:05 Vormittag
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Servus aus München,
ich habe einen 79 Hymer mit dem 2.3 l Motor gekauft ... und kann ihn jetzt nicht einfach ummelden, weil eine spezielle Eintragung im Fahrzeugschein jetzt eine §70 Ausnahmegenehmigung für das Haltegestell [für Fahrräder] erfordert? :a136: Bin bisserl ratlos ... denn die Genehmigung ist aufwändig und dauert ewig ...
Was kann man tun? Hatte das auch schon jemand?
Friesenole :-)
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was ist an einem fahradträger das problem, bild von dem ding
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Beim ummelden muss man das Fahrzeug doch nicht mehr vorführen. Wo ist das Praxis?
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Schraub den Träger ab, melde das Fahrzeug um oder an!
Dann kannst du dir immer noch Gedanken über den Fahrradträger machen. Schnellste und günstigste Lösung
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Habe das Haltegestell jetzt austragen lassen ... hat 10 Min und 120 € gekostet ... aber jetzt ist er immerhin umgemeldet ;-)