Bedford Blitz Forum

Technik rund um den Bedford Blitz => Allgemeine Fragen zum Bedford Blitz => Thema gestartet von: sparhawk am August 25, 2009, 15:50:01 Nachmittag

Titel: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: sparhawk am August 25, 2009, 15:50:01 Nachmittag
Nach dem was ich jetzt hier im Forum so mitbekommen habe, muss man ja, um das H-Kennzeichen zu bekommen, eine extra TÜV Prüfung ablegen wo geschaut wird wie original das Auto noch ist, oder? Der Vorbesitzer meines Hymers meinte dass man für den ab Mai 2010 die Oldtimerzulassung bekommen kann. Da ich keine Lust habe mir Schwierigkeiten einzuhandeln wegen der Feinstaubplakette, möchte ich das natürlich machen. Allerdings hat mich der Vorbesitzer auch darauf hingewiesen dass er einige Teile eingebaut hat die nicht original sind. Dass das in Zusammenhang mit der Oldtimerzulassung relevant ist, war mir dabei aber nicht klar.
Auf was wird denn da alles geschaut? Z.B. hat der eine Rückfahrkamera eingebaut (die aber scheinbar nicht funktioniert). Brauchen tue ich das Teil nicht unbedingt, deshalb hätte ich da keine Probleme das abzumachen (kann ich ja nacher wieder dran machen, oder?). Sagt mir der TÜV dann auch genau was denn beanstandet wird und was ich ändern muss (will ich ja hoffen)?
Muss man da regelmässig das immer wieder prüfen lassen? Das man zur TÜV Untersuchung muss ist klar, aber wird da dann jedesmal auch wieder geprüft ob das Fahrzeug noch immer im Oldtimerzustand ist? Oder wird danach nurmehr auf die normale Verkehrssicherheit geprüft?
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: oldman am August 25, 2009, 16:10:21 Nachmittag
Also, wenn ich richtig unterrichtet bin muss eine Prüfstelle, z.B.  TÜV aber auch DEKRA oder GTÜ und vergleichbare, bei GTÜ muss Du nachfragen welcher Prüfer es macht, zuerst die Originalität feststellen. Über Original ist ja hier schon viel geschrieben worden. Dann der Erhaltungszustand, bei einer Gammelkiste wird wahrscheinlich nichts mit H , dann noch die übliche HU + ASU. Hierüber wurde auch hier schon berichtet, auch was es kostet, leider weis ich nicht genau wo das hier im forum steht, wirst es aber finden. Kamera ist sicher kein Problem ist Zubehör wie der Spiegel oder die Nebellampe. Aber grundsächlich keine techn. Veränderungen es sei denn, so ist zumindest meine Info, sie wäre zu der Zeit als das Fahrzeug auf den Markt kam verfügbar gewesen.
Wie schon gesagt, das ist nicht offiziell sondern mein derzeitiger Wissensstand.
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: Ralf am August 25, 2009, 18:09:13 Nachmittag
Das ist alles im nicht 100%tigem Fall ermessen. Erst einmal  beim TÜV vorsprechen wo und wie. Dann hin und Abnahme inkl. TüV machen und dann wieder alle 2 Jahre zum TÜV. Offiziell können die Herrschaften alle 2 Jahre das H einem abnehmen falls die originalität nicht mehr gegeben ist. Vieleicht sollte man dann mal zum anderen TÜV fahren. Naja wie soll man sagen wenn nicht 100% alt sollte man flexibel sein und unter umständen schon mal zum nächsten TÜV da ist viel Spielraum in dem Bereich.
Mit vagen Grüssen Ralf
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: Bedford Blitzi am August 25, 2009, 19:18:56 Nachmittag
Und nicht die Gasprüfung vergessen, Ohne gültige gibt es keinen TÜV und keine H-Abnahme.

Rüdiger
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: sparhawk am August 25, 2009, 19:42:57 Nachmittag
Ich dachte die Gasprüfung wäre nicht zwingend. Meine Frau meinte dass die Gasprüfung von manchen Campingplätzen verlangt wird, aber wenn ich nicht vorhabe das zu nutzen und daher auch keine Gasflaschen habe, wäre dass dann egal.
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: Bedford Blitzi am August 25, 2009, 20:35:36 Nachmittag
Gasprüfung bei Wohnmobilen ist seit ein paar Jahren wieder Plicht.
Ohne gültiger Gasprüfung keine TÜV abnahme.

Rüdiger
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: Ralf am August 25, 2009, 21:09:07 Nachmittag
Ohne Gasprüfung gibts in D grundsätzlich gar keinen TÜV denn wir fahren keine Wohnwagen. Ich dachte das kleine 1x1 kennt jeder.

Sorry Ralf
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: muenchi am August 26, 2009, 06:31:35 Vormittag
Ohne Gasprüfung gibts in D grundsätzlich gar keinen TÜV denn wir fahren keine Wohnwagen. Ich dachte das kleine 1x1 kennt jeder.

Sorry Ralf

dann bring unserem tüv das 1x1 mal bei, hier gilt: keine gasflasche angeschlossen !!!!!!!!!! daneben stehn darf sie, wollen die keine gasprüfung sehn...
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: halber am August 26, 2009, 08:18:14 Vormittag
kenn ich auch so: ich habe seit 9 jahren ein womo mit der entsprechenden gasanlage für kochen und heizen. in der zeit hat bisher 1x der tüv nach der gasabnahme gefragt.

jörg
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: Bedford Blitzi am August 26, 2009, 08:29:11 Vormittag
Macht doch was Ihr wollt, wenn jeder alles besser weis.

Rüdiger
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: sparhawk am August 26, 2009, 08:31:07 Vormittag
Von besser wissen kann keine Rede sein, aber ich habe ja den TÜV vom Vorbesitzer machen lassen. Eigentlich sollte da die Gasabnahme auch dabei sein. Die hat er aber nicht gemacht. Wenn jetzt der TÜV eigentlich verpflichtet ist diese Gasprüfung zu machen, dann wäre das ein weiterer Punkt auf der Liste dass der TÜV nicht korrekt gelaufen ist.
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: oldman am August 26, 2009, 09:23:38 Vormittag
Warum zanken, grundsätzlich hat die Gasprüfung einen anderen Gesetzeshintergrund wie die HU + ASU. Hierüber befindet die STVO. Bei der Gasanlage ist die vorschreibende Instution der  DVGW (Deutscher Verband Gas Wasser) und da steht, das Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen, Wohncontainer, Boote im 2jährigen Intervall geprüft werden müssen. Die Prüfung ist nicht wie bei der HU Monats/Jahr bezogen sondern NUR Jahr, also, wer im Jan 2009 Gasprüfung gemacht hat muss nach 2 Jahren also spätestens im Dez 2011 die neue Prüfung durchführen lassen. Für die Prüfung der Campingfahrzeuge gilt die Prüfvorschrift G 607, für Boote G 608 und Wohncontainer, Baubuden und änliche , für die gibst nochmals eine andere Prüfvorschrift. LPG Anlagen zählen nicht dazu. Bei denen führt der TÜV Prüfer bei der fälligen HU eine Dichtigskeitsprüfung durch die so aussieht, dass er mit einem Gaswarngerät die Leitungen abtastet, ist das Gerät still, ist´s gut, jault es ist´s undicht. Nur diese Prüfung ist für die Katz denn wenn das Fahrzeug steht sind die Ventile zu und die Anlage ist drucklos. Zu jedem Fahrzeug gehört ein Anlagen-Prüfbuch in dem die Art der Gasleitung (z.B.  Stahl beschichtet, Kupfer usw) der Verbraucher mit Hersteller und Typ sowie der Regler aufgeführt ist. Sollte sich hier irgendetwas ändern,auch der wegfall eines Gerätes,  verliert die Prüfbescheinigung zuerst einmal die Gültigkeit. Um diese wieder zuerlangen, muss die Änderung im Prüfbuch eingetragen und eine neue Prüfung durchgeführt werden.
Im vorliegenden Fall ist es durchaus möglich, das z,B. im Jan  HU fällig war und im selben Jahr die Gasprüfung. Nur die Gültigkeit für die Gasprüfung war im Beispiel noch bis DEZ des Prüfjahres gültig. Für den TÜV bestand keine Veranlassung, da noch eine gültige Gasprüfung vorlag, den TÜV Stempel zuverweigern.
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: Ralf am August 26, 2009, 10:16:10 Vormittag
Also bei uns in Köln gibts nur TÜV mit einer Gasabnahme. Die beinhaltet folgendes.
1. Druckprüfung und ca. 10 Sekunden warten ob Druck abfällt.
2. Brennprobe an den angeschlossenen Geräten
3. Prüfung der Befestigung und dem Monometer der Gasflasche

War grad bei der Dekra (sind unsere Nachbarn) die haben mir das so bestätigt.
Sagten aber auch es gibt nix was andere Prüfstellen anders sehen.
Na denn good luck

P.S Was soll denn an einer Gasprüfung ausser Sicherheit schlimm sein ?
Titel: Re: H-Kennzeichen - wie bekommt man es?
Beitrag von: oldman am August 26, 2009, 10:52:12 Vormittag
Da gibts noch etliche Prüfpunkte mehr. (z.B. Überprüfung der Zündsicherungsventile) Siehe einfach in das gelbe Prüfbuch, da steht auch das mit dem 2jährigen Intervall drin. Auf der Prüfplakette steht auch immer nur das Jahr in dem die Prüfung per 31.12. abläuft. Prüfdauer der Druckprüfung sind keine 10 Sec sondern 5 oder 10 Min bei 150 mBar Druck únd mit geöffneten Unterverteilerabsperrhähnen. Auch die DEKRA macht Fehler