Autor Thema: Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?  (Gelesen 6261 mal)

Offline prutscher001

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Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
« am: Juli 21, 2016, 13:52:15 Nachmittag »
Hallo.

Ich habe auf meinem Bedford Mangels Felgen, jedoch mit einer anderen Bereifung als eingetragen.

Die aufgezogenen Reifen sind: General XP 2000 P235/60 R14

Eingetragen sind: 205R14C/6PR und 195R14C/6PR

Gibt es für die Reifen evtl. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?


Währe über jede Hilfe dankbar!


Gruss
Albert

Offline Wilk

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Antw:Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
« Antwort #1 am: Juli 21, 2016, 18:45:13 Nachmittag »
meine frage lautet erstmal: sind die mangels eingetragen?
fahren darfst du nur das, was auch eingetragen ist. dieses gilt natürlich auch für die reifen.
mit den angaben, die du hier machst, gibt es für deine reifen ganz sicherlich keine unbedenklichkeitsbescheinigung. von wem denn wohl auch, noch dazu wo du noch nicht einmal den tragfähigkeitsindex angibst.
gruss klaus....wilk
Lieber drei richtige Gegner, als einen falschen Freund.

Offline prutscher001

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Antw:Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
« Antwort #2 am: Juli 22, 2016, 11:20:19 Vormittag »
Das Zulässige Gesamtgewicht ist 2340 Kg.

Es ist ein Castor mit kurzem Radstand.

Ich habe den Wagen so wie er ist gekauft mit den Felgen, nur leider ist der Besitzer verstorben.

Gibt's denn evtl. irgendwie eine Möglichkeit Papiere von den Mangels Felgen zu bekommen oder eine Kopie wo die Felgen schonmal eingetragen waren in einem KFZ Brief?

Währe nämlich echt eine Schande den Wagen nicht mit den Felgen zu fahren, zumal die Reifen auch noch gut in schuss sind.

Offline Wilk

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Antw:Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
« Antwort #3 am: Juli 25, 2016, 10:54:22 Vormittag »
wenn ich von dem tragfähigkeitsindex der reifen schreibe, dann meine ich damit nicht das zulässige gesamtgewicht deines fahrzeugs.
mit anderen worten, erst mal kontrollieren ob die reifen von daher auch zugelassen sind. ich denke, dass bei dir evtl. alles nicht so ganz gesetzeskonform ist und es bei einen womöglichen unfall, für dich vielleicht negativ ausfallen kann.
gruss klaus....wilk.
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Offline Freddy

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Antw:Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
« Antwort #4 am: Juli 25, 2016, 19:56:16 Nachmittag »
Ob ein 235er auf eine 7Zoll Felge darf entscheidet nicht die Felge sondern der Reifen.
Hier im Forum gibt es eine Schreiben mit einer kleinen Traglasttabelle von der Mangels.
Das reicht dem TÜV für die Felge. Eine Spurverbreiterungen von max 4% also max ET5mm, darf dieser dann eintragen da es sich um einen Leterrohrrahmen handelt.
Soviel ich weiss darf auch ein 245er auf eine 7Zoll.
Hat der Reifen dann noch den ausreichenden Traglastindex streift nirgens und ist ausreichend abgedeckt passt alles für eine Eintragung.
Die zul. Achslast ist entscheidend für die min. Traglast des Reifens.






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aber können wir nicht alle Warnhinweise entfernen und den Dingen ihren Lauf lassen?"

Gruss Freddy

Offline Wilk

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Antw:Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
« Antwort #5 am: Juli 25, 2016, 20:26:20 Nachmittag »
sorry,
habe ich etwas übersehen? kann mich nicht erinnern etwas von einer 7" felge gelesen zu haben.
übrigens: ich kenne einige hier aus dem forum, die ihre mangels eingetragen haben. ich kenne aber auch einige die sie abbauen wenn sie zum tüv müssen. anscheinend ist es also doch nicht überall so leicht, warum auch immer, die sachen eingetragen zu bekommen.
gruss klaus....wilk
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Offline Freddy

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Antw:Mangels Felgen - Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
« Antwort #6 am: Juli 25, 2016, 20:54:52 Nachmittag »
Hmmm 7Zoll..?..
Hast recht steht ja echt nirgens. :zuck:
Aber wer zieht schon 235er auf ne 6 Zoll????  (Das sieht doch scheisse aus)
Drumm bin ich wohl von einer 7er ausgegangen. :pfeif:
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