Autor Thema: Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)  (Gelesen 13366 mal)

Offline PoomA

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Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« am: November 01, 2011, 15:26:13 Nachmittag »
Die erste Hürde

... ist geschafft. Nach Verzögerungen mit den Papieren, Urlauben, einem merkbefreiten Versicherungsmenschen, einer unschlüssigen Zulassungsstelle und obendrein noch weiteren Unwegsamkeiten ist das Hymermobil BS 521 endlich von Klagenfurt nach München gewandert. Bevor es nun an die Notwendigkeiten geht, stehe ich nun vor dem Problem, dass der TÜV-Prüfer hier in München für die Zulassung zum H-Gutachten die EG-Typbezeichnung verlangt (im Kfz-Schein/-Brief eingetragen unter dem Buchstaben "K"). Die COC-Papiere bzw. die neuere EG-Typenbescheinigung gibt es aber ja noch nicht solange.

Kann mir einer der Forenmitglieder helfen an dieser Stelle, was da als EG-Typbezeichnung steht? Hilfsweise kann mir für die Überprüfung und Zulassung auch eine Kopie der ursprünglichen Kfz-Papiere weiterhelfen (Fgst.-Nr. und Erstzulassung halt schwärzen), damit der TÜVianer erst mal Ruhe gibt. Bei Hymer in Bad Waldsee war am Brückentag logischerweise keiner erreichbar und die lokale Filiale konnte mir da auch nicht weiterhelfen...

Während der Überführung habe ich immerhin schon festgestellt, dass die Betty tatsächlich 16 Liter schlürft (bei Tempi zwischen 60 - 85 km/h), die Bremsen kurz nach dem Blech stehen und die Elektrik  in akribischem Dilettantismus "ergänzt" wurde. Die Lenkung kippt im Volleinschlag fast über die Achse (obwohl hier wohl schon was angefasst wurde), der Tankdeckel war mal ein Papierfetzen, aber ansonsten ist "Betty" trocken (Klagenfurt bis Salzburg der reinste Katzenhagel).

Könnt Ihr mir mit einer Kopie der deutschen Fahrzeugpapiere weiterhelfen (ideal wäre natürlich, wenn als Hersteller Vauxhall auftaucht)? Die Anhängerkupplung muss ich mir auch noch abholen (OTIS), damit die gleich mit dem H-Gutachten Einzug findet. Der TÜVler hat es offensichtlich nicht so mit den Oldtimern.

In jedem Fall schmeiise ich Euch schon mal ein ganz dickes Dankeschön über den Zaun.

greetz,



PoomA aka. Alex
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Offline Wilk

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Antw:Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« Antwort #1 am: November 01, 2011, 16:25:50 Nachmittag »
hallo alex,
schön dass de die möhre erstmal gut nach hause gebracht hast..zu deinem anliegen kann ich nur sagen, dass unter dem buchstaben k.. keine angaben ausser dem erstzulassungsdatum gemacht sind. jedenfalls nicht beim benziner..dabei sind wir dann auch gleich beim spritverbrauch..wenn de einen benziner hast, sind 16 l auf 100 km ganz normal..es gibt hier welche im forum, da fressen die möhren sogar bis zu 20 l.... die hängerkupplung wird übrigens überhaupt nicht mehr eingetragen.
gruss klaus....wilk
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Offline kiteflyer

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Antw:Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« Antwort #2 am: November 01, 2011, 16:49:21 Nachmittag »
ich kann  mir nicht vorstellen das es eine EG-Typbezeichnung gibt.
Meines Wissens waren Hymer-Bedfords immer Einzeltypisierungen, in Österreich auf jeden Falle und DE glaube ich auch.
Wo haste den jetzt her? war der auf ebay? lass mal den preis hören und Fotos sehen

ein Nachbar (Villach)
gruss gg

Offline PoomA

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Antw:Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« Antwort #3 am: November 01, 2011, 17:19:39 Nachmittag »
]Danke, Wilk und kiteflyer.

Ich habe die "Betty" aus Klagenfurt geholt, nachdem ich sie via eBay eingesammelt hatte - Standort ist nun München. Das Fahrzeug war immer in Österreich zugelassen und da Erstzulassung 1980, gibt es logischerweise weder COC- noch EG-Typisierung. Soweit klar. Bilder sind immer noch die gleichen - nur der Preis war bei mir höher mit EUR 1.610: alter eBay-Link

Hintergrund ist nun, dass sich der TÜVling anstellt wie der erste Mensch - mittels einer Kopie deutscher Fahrzeugpapiere möchte ich dem den Wind aus den Segeln nehmen - er braucht ja offensichtlich nur eine Orientierungshilfe.

"Betty" ist auf alle Fälle dicht, die alten Gummis sind zwar geschrumpft, aber immerhin vorhanden - mit der Anhängerkupplung war ich mir nicht sicher, ob die tatsächlich schon eine E-Nummer hat. Muss ich also im Auge behalten.

zu Wilk: die 16 Liter kann ich mir noch rechnen - aber nicht bei Geschwindigkeiten von 60 - 85 km/h (erhöhtes Standgas)... Aber das kriege ich auch noch hin ;-).

zu kite: Einzeltypisierung in AUT ja - doch die Grundlage war hundertprozentig eine deutsche Erklärung vom Hersteller. Damit ich nun nicht den ganzen Weg rückwärts laufen muss, brauche ich entweder Hymer oder einfach eine Kopie von einer deutschen Zulassung als Muster - danach weiss ich die Mängel (Bremsen, Lenkung, ???) und peitsch die Betty mal durchs H-Gutachten. Alles andere kommt danach mit Liebe zum Detail und Zeit...

Kann mir also jemand mit einer Kopie helfen, an der sich der TÜVling orientieren kann? Nicht, dass ich am Ende noch Probleme mit der Werkstatt bekomme, weil da nichts weitergeht...

greetz,



PoomA aka. Alex

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Offline Wilk

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Antw:Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« Antwort #4 am: November 01, 2011, 18:43:10 Nachmittag »
hi alex,
auch wenn du ne kopie bekommst, ändert sich an meiner aussage nichts..aber wenns dir hift, kannste ja den anhang kopieren. ist von meiner möhre...
gruss klaus...wilk
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Offline PoomA

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« Antwort #5 am: November 01, 2011, 19:00:53 Nachmittag »
allerbesten Dank - das sollte reichen als Wink mit dem Zaunpfahl...

greetz,



PoomA aka. Alex
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Offline Steely Dan

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Antw:Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« Antwort #6 am: November 01, 2011, 19:15:17 Nachmittag »
....... die hängerkupplung wird übrigens überhaupt nicht mehr eingetragen.
gruss klaus....wilk

Klaus, da muss ich Dir wiedersprechen, die Hängerkupplung muss sehr wohl eingetragen werden, hab das selber gerade erst durch.

Das mir dem nicht eintragen müssen gilt nur für neuere Baujahre und hat auch etwas mit der EG-Typisierung zu tun, hat der TÜVer versucht, mir zu erklären, habs nicht ganz geschnallt, nur halt, dass sie eingetregen werden muss.
Gruss, Christian       

Offline Wilk

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Antw:Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« Antwort #7 am: November 01, 2011, 19:44:46 Nachmittag »
hallo christian,
wenn du die beiden zulassungen mit der fahrgestellnr. vergleichst, wirst du bemerken, dass es sich um ein und das selbe fahrzeug handelt. eben nur alter brief und bei h-zulassung neuer brief. wie du vielleicht auch siehst, ist in den neuen schein garnichts mehr eingetragen selbst die gasanlage nicht. hängerkupplungt habe ich auch noch immer die selbe dran wie sie im alten brief auch vermerkt ist..wird scheinbar von zulassungsstelle zu zulassungstelle verschieden gehandhabt..kann daher nur weitergeben wie es sich bei mir verhalten hat.
gruss klaus...wilk
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Offline Bedford Blitzi

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Antw:Hilfe erforderlich bei der Oldtimer-Zulassung (AUT nach D)
« Antwort #8 am: November 01, 2011, 20:43:16 Nachmittag »
Die wiesen doch selber nicht was sie wollen. Der ein will der andere nicht. Ich lasse meine Kuplung nicht eintragen, hat noch nie einer danach geschaut.
Bin gerade am Sonntag von der Rennleitung auf einen Parkplatz gezogen worden. Mit dem grossen Hänger dran und Auto drauf. Hat keiner geschnallt dass ich das gar nicht ziehen darf. Nur meine Gurte am Auto musste ich anderst anbringen, das könnte sich ja lösen. :c007:

Rüdiger

Offline Steely Dan

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« Antwort #9 am: November 01, 2011, 20:51:15 Nachmittag »
Ja, ist schon toll, wie sich die Kontrollettis da wieder alle einig sind :c007:

Also bei mir hats der TÜVer mit der AHK gemerkt und nun hab ich auch einen Eintrag in meinem Fahrzeugschein, so mit G10 von Oris und so. Hat mich 150 Trommelstöcke gekostet, nur für das Gutachten.

Aber wenn ich mir so anhöre, was so manch Anderer für Probleme hat, will ich mich nicht beschweren.
 :a063:
Gruss, Christian       

Offline Wilk

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« Antwort #10 am: November 01, 2011, 20:57:44 Nachmittag »
nur das wir uns richtig verstehen...es geht nicht um merken oder nichtmerken.. es wurde einfach nichts vom alten schein übernommen und das muss ja wohl auch ok sein...habe immerhin 2 gastanks drunter..da schaut der tüv nur auf den prüfprägestempel und gut ist es...ich denke, dass sie dich nur abgezockt haben...150 klötze sind ja auch was oder?
gruss klaus...wilk
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Offline PoomA

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« Antwort #11 am: November 02, 2011, 00:54:21 Vormittag »
Zum Sachverhalt mit der Anhängerkupplung:

Weist das typenschild der AAnhängerkupplung eine E-Nummer (analog zur EG-Typisierung) auf, muss sie nicht eingetragen werden. Dies gilt logischerweise nur für Anhängerkupplungen neuerer Bauart. Manch eine der OTIS-Kupplungen hat eine solche Nummer lt. ABE und auch eingestanzt. Von daher lassen sich die unterschiedlichen Modi erklären.

Mit der digitalen Bewaffnung der Kopien werde ich nachher mal den TÜVianer beglücken. Ich melde dann, was der dann meint.

greetz,



PoomA aka. Alex
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Offline Wilk

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« Antwort #12 am: November 03, 2011, 11:42:14 Vormittag »
wichtiger nachtrag...
fairerweise möchte ich aber unbedingt anmerken, dass die obigen angaben von mir wohl nicht so ganz richtig sind..die beiden fahrzeugbriefe unterscheiden sich zwar erheblich in den eintragungen, aber im fahrzeugschein sind die eintragungen vom alten brief wortgetreu übernommen mit dem zusatz, dass es sich um einen oldtimer handelt.. habe ich erst jetzt bemerkt, da mir die sache keine ruhe gelassen hat..
sorry also an christian... :b008:
jetzt taucht da bei mir bloss eine frage auf..bei einer evtl. abmeldung des fahrzeugs wird ja der schein mit eingezogen..war ja bis jetzt jedenfalls so. wenn jetzt jemand nicht im besitz des alten briefes ist, wie verhält es sich da bei einer neuzulassung da ja im eurobrief keine daten übernommen wurden?
oder kann man den schein bei einer abmeldung jetzt nach eu-recht auch mit nach hause nehmen?
gruss klaus...wilk
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Offline Rohri

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« Antwort #13 am: November 03, 2011, 18:11:10 Nachmittag »
Bei den neuen Fahrzeugpapieren kriegst du den Fahrzeugschein bei der Abmeldung immer mit ,eben weil da alles drinsteht.



Gruss Werner

Offline Wilk

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« Antwort #14 am: November 03, 2011, 18:34:05 Nachmittag »
danke werner,
ja das macht sinn..habe es nicht gewusst, da ich seit der eu-einführung kein fahrzeug
 abgemeldet habe..
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