Autor Thema: Beförderung von Kindern im WoMo  (Gelesen 7255 mal)

helldancer

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Beförderung von Kindern im WoMo
« am: Mai 04, 2008, 20:45:59 Nachmittag »
Ich bin auf einen wichtigen Hinweis gestossen.

Bei älteren WoMo besteht auf manchen Sitzen keine Gurtpflicht, trotzdem kann die Beförderung von Kleinkindern unter drei Jahren auf diesen Sitzen teuer werden, denn die Nutzung ist bei Kleinkindern verboten.

Ausserdem dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44-03 und ECE 44-04 verwendet werden.




Der § 21 (Personenbeförderung) wurde neu gefasst

Absatz 1, (Satz1)
Es dürfen nicht mehr Personen im Kraftfahrzeug befördert werden als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
(Satz 2) Abweichend hiervon dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

Von dieser Änderung betroffen wären auch kinderreiche Familien. Sie können bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung von dieser Vorschrift beantragen.

Abs. 1a
Nach wie vor dürfen Kinder bis zum vollendeten 12 Lebensjahr, wenn sie kleiner als 150 cm sind, nur in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem mitgenommen werden
(Ausnahme sind Kraftomnibussen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse)

Besteht wegen der korrekten Sicherung von zwei Kindern in Kinderrückhaltesystemen hinten nicht mehr die Möglichkeit, ein drittes Kind ebenfalls mit einer Kinderrückhalteeinrichtung zu sichern, so darf dieses Kind (über 3 Jahre) auch mit dem normalen Fahrzeuggurt (also ohne Kindersitz) gesichert werden. Nicht erlaubt wäre, komplett auf jegliche Sicherung zu verzichten.
Hinweis für die Praxis:
Muss aufgrund fehlenden Platzes im Fahrzeug auf die Sicherung eines Kindes im geeigneten System verzichtet werden, so sollte  immer das grösste und schwerste Kind nur mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden..

Abs. 1b
Für Kinder bis zum vollendeten  dritten Lebensjahr gilt ein absolutes Beförderungsverbot, wenn für die Verwendung eines geeigneten Kinderrückhaltesystem keine Möglichkeit  besteht (z.B. wegen fehlender Gurte in alten Fahrzeugen)
Ältere Kinder bis zu einer Körpergrösse von 150 cm dürfen in diesen Fällen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden.
Verfügt das Fahrzeug (z.B. altes Cabriolet) nicht über hintere Sitze, besteht somit ebenfalls ein Beförderungsverbot.

Kinderrückhaltesysteme (von der Babyschale bis zur einfachen Sitzerhöhung), die noch nach
ECE 44-02,  44-01 oder sogar 44-00 zugelassen sind, dürfen ab dem 8. April 2008 nicht mehr benutzt werden.
Es handelt sich hierbei  i. d. R. um Systeme, die vor 1997 neu gekauft wurden..
Die Version der Prüfnorm ist letztlich nur am ECE-Label zu erkennen.