Autor Thema: TÜV überziehen - Konsequenzen?  (Gelesen 17922 mal)

Christof

  • Gast
TÜV überziehen - Konsequenzen?
« am: Juli 13, 2004, 09:00:42 Vormittag »
Hallo zusammen,
ich muss (müsste) in zehn Tagen beim TÜV vorstellig werden, komme aber so, wie mein Auto (Hymer, Bj.79) im Moment ist, nicht durch und habe gerade auch keine Zeit, daran etwas zu ändern.
Die Frage ist: Wie geht der TÜV mittlerweile mit Überziehung um? Dass nicht mehr rückdatiert wird, weiss ich. Aber ab wann kostet es Strafe und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls aus?
Vielleicht kann der eine oder andere ein paar Worte dazu schreiben.
Danke im Voraus, Christof.

Edit: Sehe gerade, dass der Beitrag gar nicht richtig in das Thema "ABE" passt, sondern eher eine Ebene höher in "Papierkram". Weiss aber nicht das geht.

Schneemann

  • Gast
TÜV überziehen - Konsequenzen?
« Antwort #1 am: Juli 28, 2004, 11:49:13 Vormittag »
genauer gehört der nun hier rein

hab den mal verschoben.



zu diesem Thema müsste der Sheriff was wissen (eigentlich)  :D

Elvis

  • Gast
TÜV überziehen - Konsequenzen?
« Antwort #2 am: Juli 29, 2004, 10:17:19 Vormittag »
Hallo Christof,

ich hoffe die Beantwortung zu deiner Frage kommt noch rechtzeitig.

Aus polizeilicher Sicht :

Der erste Monat bei der TÜV-Überziehung ist nicht bussgeldbewehrt, d.h. du bekommst im Falle einer Kontrolle durch die Polizei lediglich einen Mängelzettel ( Überschreitung der fälligen Hauptuntersuchung; § 29 Abs.1 Satz 1 i.V.m. Nr.2.1,2.2,2.7,2.8 Satz 2,3,Nr. 3.1.1,3.1.2,3.2.2 der Anlage VIII, § 69 a Abs.2 Nr. 14 StVZO ( nur wenn`s intressiert )).
Bei einer TÜV-Überziehung zwischen 2-4 Monaten kostet es 15 Euro + Mängelzettel.
Bei 4-8 Monaten 25 Euro + Mängelzettel.
Ab 8 Monaten 40 Euro + Ordnungswidrigkeitenanzeige für den Fz.-Führer ( ist der Fz.-Führer nicht gleich Halter gibt es zwei Anzeigen ( Führer + Halter ).Überziehst die Nachprüfungsfrist beim TÜV ( d.h. du warst schon mal da und dein Fz. hatte nicht nur geringe Mängel ) kostet dies 15 Ocken.
Das ist der ungefähre Inhalt aus dem sagenumwobenen Bussgeldkatalog.
Dazu muss aber noch gesagt werden, dass dein Fz., sollte es im Falle einer Kontrolle offensichtliche erhebliche Mängel aufweisen, jederzeit von der Rennleitung stillgelegt werden kann.

Aus versicherungstechnischer Sicht:
Bei einem Unfall ( hoffentlich nicht ) kann es dir passieren das du bei einer TÜV-Überschreitung eine Teilschuld bekommst- unabhängig davon ob du aus verkehrrechtlicher Sicht etwas dafür kannst oder nicht. Wie hoch diese Teilschuld wird liegt im Ermessen des Richters und ist abhängig von dem Gutachten über den technischen Zustand deines Fz.
Nichtsdestotrotz wird deine Versicherung den entstandenen Schaden zunächst übernehmen- diesen Betrag wird sie aber von dir zurückfordern, da du gegen Versicherungsauflagen verstossen hast.
Alles in allem kann das eine sehr teure Angelegenheit werden ( Fahrzeugschäden, Gutachten, Gerichtskosten, Abschleppkosten usw. ).

Zum TÜV selbst:
Kann ich noch nichts sagen- ich mach mich mal schlau .

Grüsse vom Elvis