Bedford Blitz Forum
Die Gesetze => StVO und StVZO => Thema gestartet von: Sagitta am August 31, 2007, 19:38:32 Nachmittag
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Hallo H-Kennzeichenfreunde,
ich habe von einem Werkstattmann - der ein H-Kennzeichen benutzt- erfahren, das eine Fahrteinschränkung darin besteht, dass nur zu Oldtimertreffen oder ähnlichen Veranstaltungen gefahren werden darf.
Da ich aber Wohnmobilfahrer bin, möchte ich natürlich auch die Urlaubzeit für Fahrten in andere Zielgebiete nutzen, Ausland etc. .
Wer hat denn hier einschlägige Erfahrungen, um diese Aussage zu bestätigen? (Ich war anderer Meinung.)
Gruss
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Hallo, meineswissens bestehen die Nutzungseinschränkungen nur bei 07er Nummern.
Gruss Wilhelm
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Das ist nicht richtig,H-Kennzeichnung kann man wie ein normales Kennzeichen nutzen,nur 07 hat beschränkung,mfg stephan.
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Hallo,
die Antworten die ich bekommen habe sind befriedigend, und decken sich mit meinem bisherigen Kenntnisstand, vielen Dank.
Also kann ich das Tüv-Gutachten in Angriff nehmen.
Gruss
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Da hast Du was missverstanden.
Nicht das H-Kennzeichen hat einschränkungen sondern das 07- Kennzeichen. Aber das ist eh egal, da 07 nicht mehr ausgegeben werden.
Oder wenn überhaupt nur noch an 30Jahre alte Fahrzeuge, dann mach besser das H-Kennzeichen, da hast Du keine einschränkungen.
Rüdiger
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Hallo Holger,
muss hier der Rüdiger Recht geben.
Da hast Du was missverstanden.
Nicht das H-Kennzeichen hat einschränkungen sondern das 07- Kennzeichen.
Habe selber seit März ein H-Kennzeichen und hiermit sind KEINE einschränkungen zu erwarten. Also FREIE Fahrt.
Die einschränkungen gibt's (gab`s) nur beim 07'er.
ich habe von einem Werkstattmann - der ein H-Kennzeichen benutzt- erfahren, das eine Fahrteinschränkung darin besteht, dass nur zu Oldtimertreffen oder ähnlichen Veranstaltungen gefahren werden darf.
Für eine aus der Werkstattbranche ist mir das eigentlich wunderlich das der das nicht richtig weiss, der hat das bestimmt verwechselt mit dem 07'er Kennzeichen.
Gruss
Stephan
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bei H-Kennzeichen gibt es auch einschränkungen.. d.h. von der versicherung gibt es ne km angabe.. auf jeden fall brauchst du ein alltagsauto bei den meisten versicherungen
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bei den 07 Kennzeichen muss auch ein normal angemeldetes KFZ vorhanden sein
und das 07er Kennzeichen ist hauptsächlich ein Sammelkennzeichen, man kann bis zu 10 Fahrzeuge mit einer 07er Nummer fahren
glaube kaum das sich einer 10 H-Kennzeichen nehmen würde und 10 x Steuern zahlt
ich zahle 1x Steuern und 1 x Versicherung, egal wieviele Fahrzeuge ich mit dem 07 Kennzeichen bewege ( bis zu 10 )
auch fällt bei dem 07er Kennzeichen Tüv/AU weg
einziger Nachteil ist das führen eines Fahrtenbuches
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@ stielie
bei H-Kennzeichen gibt es auch einschränkungen.. d.h. von der versicherung gibt es ne km angabe..
Habe bei meine Umschreibung auf H-Kennzeichen keine Problemen gehabt.
Auch NICHT mit KM-Angaben.
Das einzige problem war nur, das ich mein Wohnmobil ab 30 Jahren bei der jetztzige Versicherung ohne Teilkasko habe, also nur Haftpflicht.
WOHNMOBILE ab 30 Jahren wird kaum bei eine Versicherung genommen.
Aber das Thema hatten wir hier schon mal im Forum.
Ich kann hiermit Leben, da ich so oder so nur 3-4 mal im Jahr mit mein "Opa-Emil" unterwegs bin.
Gruss
Stephan
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Hier in Ö. ist das für einen Routinier kein Problem, entweder mit Sondervereinbarung oder Oldtimerkasko, nicht alltäglich, aber machbar.
Ich zahle für Tk im Jahr rund 350 Euro, da sind auch meine Sachen im Womo bis 2000 Euro versichert. Hört sich viel an, aber die haben schon 2 Dachhauben,(STurm) 1 Solaranlage (Diebstahl), 3 Scheinwerfer und 1 Rücklicht sowie 800 Euro bei einem Einbruch am Abstellplatz bezahlt.:D
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"bei den 07 Kennzeichen muss auch ein normal angemeldetes KFZ vorhanden sein"
Das stimmt so nicht unbedingt, das kommt auf die Versicherung an. Von Gesetzes wegen ist kein normal angemeldetes Fahrzeug vorgeschrieben.
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Die einzigen Einschränkungen für ein H-Kennzeichen ergeben sich daraus, dass das Fahrzeug auf seinen erhaltenswerten Originalzustand überprüft wird. Dabei kommt es nätürlich auf den Sachverständigen an.
Umbauten wie zum Beispiel andere Motoren andere Lichter andere Achsen oder Federn ... können dazu führen, dass die H-Zulassung abgelehnt wird.
Es gibt beim TÜV so ein Merkblatt für die Vorgehensweise dieses habe ich erst kürzlich bei meinem Oldtimerverein durchgelesen.
Umbauten jeder Art werden nur erlaubt wenn sie nachweislich schon über 20 Jahre her sind.
Da wird es eng für TFT-Bildschirme Rückfahrkammera.
Wenn man an einen Griffelspitzer kommt kann ein H-Kennzeichen eine unerreichbare Sache werden.
:411:
Gruss Horst
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Hallo an alle die sich zu Wort gemeldet haben,
ich habe alle Antworten durch, bin somit auch gut informiert.
Die Sache mit Beleuchtung, Motor etc. muss ich mit den Tüv-Leuten noch klären, welche Kriterien Geltung haben oder auch nicht.
Denn der Motor ist ein "Rekord E"- Dieselmotor gleicher Leistung Bj.83, ob hier eine Ablehnung ansteht muss sich zeigen.
Danke, Danke!
Gruss
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Mit dem H-Kennzeichen verhält es sich so:Umbauten und Technische Änderungen Muss es zu dem Zeitpunkt des Baujahres gegeben haben,egal was geändert wird,ob Motor oder Felgen u.s.w. wir als Zeitgemäsigtes Tuning eingetragen.Mfg Stephan. Soweit jedenfalls meine Erfahrung in Niedersachsen beim TÜV.