Bedford Blitz Forum

Die Gesetze => StVO und StVZO => Thema gestartet von: bedfordfreak am April 11, 2007, 22:45:18 Nachmittag

Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: bedfordfreak am April 11, 2007, 22:45:18 Nachmittag
Hallo,

ich habe vor einigen tagen den steuerbescheid für meine grünen bedford bekommen.(Hubdach, womo zulassung 2810kg)

ich sollte ca. 580 euro bezahlen, das fahrzeug wurde plötzlich als pkw besteuert. also habe ich beim finanzamt nachgehakt. da wurde ich gleich gefragt, ob das fahrzeug stehhöhe  mindestens 1,70 hat. dann hat der beamte nachgemessen und gemeint ,dass ich einen geänderten bescheid über 450 euro bekomme.

Von nachzahlung für 2006 hatte er nichts gesagt.


Mein 3,5tonner bedford (Alkoven) hatte ich am 26.2.07 abgemeldet, da mir ein VW T4
hinten drauf gefahren ist.  Heute dann bekam ich vom Finanzamt eine nachforderung von 261 euro für die zeit ab januar 06.

Es wird wohl nicht lange dauern, bis ich die nachforderung für den grünen bedford auch noch bekomme.


Wer alles hat denn von euch schon eine Nachforderung erhalten?

Und habt ihr das bezahlt?

Gruss Bernhard
Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: Bedford Blitzi am April 11, 2007, 22:58:22 Nachmittag
Also ich habe vor ein paar Tagen meinen Steuerbescheit für mein Womo 3,5t bekommen, kostet noch genauso wie letztes Jahr 210.-€. Nicht con erhöung, geschweige von einer Nachzahlung, bis jetzt.
Werde auf keinen fall eine Nachzahlung begleichen, das seh ich gar nicht ein.

Rüdiger
Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: SaschaLotz am April 12, 2007, 01:59:42 Vormittag
Ich würde dem FA was scheissen !!

Bei uns hier in der Gegend gibts auch keine Nachzahlungen !

Das ist Regional unterschiedlich wie das FA das handhabt ....

 :405:bis Du recht bekommst .....
Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: Dampflock am April 12, 2007, 07:44:38 Vormittag
Hallo Bernhard,
Zitat
Wer alles hat denn von euch schon eine Nachforderung erhalten?


Habe schon mal in ein andere Beitrag von mir geschrieben das ich 739,50 Nachzahlen sollte für mein CF97500 / 2810kg.

Da ich zum Glück am 05.03.07 meine Oldie-Zulassung bekommen habe ist bei mir eine neue Steuerbescheid ins Haus geflattert wo ich jetzt "nur" noch eine Nachzahlung von 373,00 Euro habe.

Zahlen sollte mann dass hier in unsere gegend, die haben es hier VERSTÄRKT drauf das bei nicht zahlen, entweder eine Rad-Kralle drauf kommt bis die Steuer bezahlt ist, oder die liegen das Fahrzeug still. Das bedeutet, die Zulassung (Aufkleber) auf dem Kennzeichen wird entwendet.

@LotzBlitz2,3D

Zitat
Ich würde dem FA was scheissen !!

Bei uns hier in der Gegend gibts auch keine Nachzahlungen !

Hallo Sascha,
Die Nachzahlungen werden noch kommen, das ist in jedem Landkreis anders.
Gruss
Stephan
Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: SaschaLotz am April 12, 2007, 10:40:37 Vormittag
Zitat
Original von Dampflock

Hallo Sascha,
Die Nachzahlungen werden noch kommen, das ist in jedem Landkreis anders.


Ich werde nix nachzahlen .... wobei mein Blitz ist eh grad abgemeldet ....  :D
Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: Der Römer am April 14, 2007, 00:49:03 Vormittag
Habe erst letzteans wieder 115euro bezahlt und warte noch auf das grosse
ERWACHEN .......
habe einwenig mit meiner Versicherung VERHANDELT....
und mir noch einen FIASCO zugelegt 8) 8)
und weil ich gerade da war noch nen Wagen von meinen KLEINEN ........
bin Jetzt schon nur am Arbeiten ..........
werde auf jeden Fall Einspruch gegen die Steuer erheben .
werde mich mal bei ein PAAR Bier mit meinen Anwalt darüber
Unterhalten -----
Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: connymen am April 14, 2007, 09:07:04 Vormittag
Hallo,
die Nachzahlung kommt für alle WoMO über 2,8 t zGG.
Die Neufassung des KFZ-Steuergesetzes sieht ausdrücklich einen Nachzahlung für 2006 vor.
Hier die Übergangsbestimmung aus dem KFZ-Steuergesetz:


Die Übergangsbestimmung: Wohnmobile in der Zeit vom 1. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2005 nach der alten Rechtspraxis zu besteuern, entspricht inhaltlich dem Gesetzentwurf des Bundesrates (vgl. dort Artikel 1 Nr. 2). Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile wird somit zum 1. Januar 2006 wirksam. Die Fahrzeughalter konnten bereits seit dem Inkrafttreten des verkehrsrechtlichen Wegfalls der 2,8-Tonnen-Grenze zum 1. Mai 2005 nicht mehr auf den Fortbestand der bisherigen Besteuerung vertrauen. Diese beruhte auf der an dieser Gewichtsgrenze anknüpfenden und durch die Landesfinanzbehörden zuvor allgemein angewendeten Finanzrechtsprechung.
Ps.: Mein WoMo hat 2,5 t zGG und wurde schon immer als PKW besteuert, habe dadurch für 2006 eine Steuerrückerstattung von ca. 40,00 Euro bekommen.

LG
Conny
Titel: KFZ-Steuer Nachzahlung!
Beitrag von: SaschaLotz am April 14, 2007, 10:14:29 Vormittag
:411: Warum unsre Politiker nicht ein Gesetz erlassen dass alle Autos von sagen wir mal 1960 an Rückwirkend höher versteuert werden weil sie ja keine Euro 3 Norm erfüllt haben .......

Hab gestern zu nem Kumpel gesagt dass Ich mir wider Rote Schilder hole und mir der ganze scheiss am  :409:vorbei geht !!

Mein Kumpel hat übrigens vorgesten ne Steuernachzahlung vom Finanzamt MSP bekommen von TBB hab Ich noch nix gehört dass es da was gab ...